In Sachen Denkmalpflege kann die CDU-Minden zusammen mit den heimischen Landtagsabgeordneten Kirstin Korte und Friedhelm Ortgies Erfolge vermelden. Wie die beiden Abgeordneten mitteilen wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr gestern bekannt, dass die Landesregierung eine 180-Grad-Wendung vollzieht und die Mittel für die Denkmalpflege deutlich weniger drastisch kürzt als ursprünglich geplant.
„Da haben die Proteste von CDU, den Eigentümern und Verbänden Wirkung gezeigt“, stellt Korte fest. „Die Zuwendung an Gemeinden und Gemeindeverbände sinkt zwar immerhin noch um 800.00 € auf jetzt 2 Mio. €, aber ursprünglich sollten es noch 900.000 € weniger sein.“
Bei den Zuschüssen zur Förderung privater und kirchlicher denkmalpflegerischer Maßnahmen sieht es noch ein Stückchen besser aus. Waren für 2014 an sich nur noch 771.000 € eingeplant, hat Rot-Grün sich durchgerungen, 1,95 Mio. € auszuschütten (gegenüber 2,33 Mio. € in 2013).
„Den Aufschrei im Lande hätte sich Ministerpräsidentin Kraft ersparen können, wenn sie von Anfang an vernünftig an dieses Thema herangegangen wäre“, kritisiert Korte.
„Die von der CDU-Minden in den Mindener Rat eingebrachte und gegen die Stimmen von B´90-Die Grünen verabschiedete Resolution gegen die drastischen Kürzungen hat die Landesregierung offenbar beeindruckt“, stellt Lutz Abruszat, Stadtverbandsvorsitzender der CDU in Minden fest.
Die von der CDU-Minden gegen die Stimmen von B90-Die Grünen verabschiedete Resolution gegen die Kürzungen in der Denkmalpflege finden Sie, wenn Sie „weiter“ klicken:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Minden
Resolution
des Rates der Stadt Minden gegen
Kürzungen in der Denkmalpflege und
den Ausstieg aus der Förderung
für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude
Der Rat der Stadt Minden nimmt die durch die Landesregierung beschlossenen Kürzungen der Landesmittel im Haushalt 2013 (von 11,3 Mio EUR auf 9,3 Mio EURO), die geplanten Kürzungen ab dem Landeshaushaltsjahr 2014 (von 9,3 Mio EUR auf 4,1 Mio EUR) und den kompletten Ausstieg aus der Förderung für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude, verbunden mit der Umstellung auf Darlehensbasis, mit großer Sorge zur Kenntnis und fordert die Beibehaltung der Landesförderung auch für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude in angemessener Höhe.
Denkmalpflege steht im „öffentlichen Interesse“ und hat gem. Art. 18 Abs. 2 der Landesverfassung NRW auch in Nordrhein-Westfalen Verfassungsrang. Private, kirchliche und öffentliche Eigentümer werden in die Pflicht genommen, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen an ihren Denkmälern durchzuführen.
Die Stadt Minden ist eine Stadt mit Vergangenheit. Die Historie der Stadt spiegelt sich in der umfangreichen und vielfältigen geschichtlichen Bausubstanz wieder. In Minden sind über 600 denkmalgeschützte Gebäude in die Denkmalliste eingetragen. Die allermeisten hiervon befinden sich in Privatbesitz, aber auch in Besitz der Kirche, des Landes und der Stadt selbst.
Die Mitglieder des Rates der Stadt Minden sind sich ihrer Verantwortung bewusst, dass die vielfältige historische Bausubstanz Mindens in ihrer Gestalt und Bedeutung künftigen Generationen auch für die Zukunft erhalten bleiben muss. Der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmälern ist auch als Bildungsaufgabe zu verstehen.
Die Kürzungen der Landesregierung in der Denkmalpflege und die komplett vorgesehenen fehlenden Landeszuschüsse für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude können von vielen Städten und Gemeinden, darunter auch die historische Stadt Minden, nicht kompensiert werden.
Die Umstellung der Förderung auf eine Darlehensbasis wird einen erheblichen finanziellen Aufwand mit sich bringen, den sich viele private Eigentümer nicht werden leisten können. Es steht zu befürchten, dass es für viele Eigentümer kleinerer Denkmäler, seien es Wohnhäuser oder Kapellen oder von Trägervereinen bewirtschaftete Denkmäler, Anreize verloren gehen, privat in den Erhalt ihrer Denkmäler zu investieren, wenn Investitionen nur darlehensweise getätigt werden können.
Der Rat der Stadt Minden ist besorgt, dass die Kürzungen und Streichung von Zuschüssen vor allem die vielen privaten, kirchlichen Eigentümer und Trägervereine in Situationen bringen, die zu Substanzverlusten bei Baudenkmälern führen.
Der Rat der Stadt Minden fordert die Landesregierung daher dazu auf, sich wieder zu einer angemessenen Landesförderung für Denkmäler im Sinne eines nachhaltigen Denkmalschutzes zu bekennen, die beschlossenen und geplanten Kürzungen zurückzunehmen und entsprechende Fördermittel auch für Eigentümer von Baudenkmälern in die Landeshaushalte einzustellen.
Minden, den 17. Juli 2013